Studium Bachelor of Arts (B.A.) in Business Administration -
Gesundheits- und Sozialmanagement
                                      in Kooperation mit der
Start: Juni 2012

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Palliative Care

 

 

Teilnehmerzahl:

maximal 18 Teilnehmer

 

Termine: 19.04.2012

(berufsbegleitend)

 

 

Lehrgangsort:

Bildungsakademie für Gesundheits- und Sozialberufe
des Kreises Mettmann GmbH
Jubiläumsplatz 19
40822 Mettmann


Gesamtziel der Weiterbildung

Die Weiterbildung ermöglicht es den TeilnehmerInnen, ihr Wissen im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen zu vertiefen und ihre fachliche, personale und soziale Kompetenz zu steigern.

Ziel ist es, die Lebensqualität der betroffenen Menschen zu fördern sowie die Qualität der Pflege nachhaltig zu steigern.
 

Inhalte

-

Selbstreflexion und Selbsterfahrung

-

Biografieorientierte Palliativpflege

-

Schmerztherapie

-

Wundmanagement

-

Pflegeplanung

-

Angehörigenbegleitung

-

Symptomwahrnehmung und -kontrolle

-

Umgang mit Tod und Sterben

-

Ethische und rechtliche Aspekte

-

Stressmanagement

Unterrichtszeiten in der Theorie (09:00 - 16:00 Uhr)


1. Termin: 19./20.04.2012 (Do/Fr)

2. Termin: 21. - 23.05.2012 (Mo - Mi)

3. Termin: 25. - 27.06.2012 (Mo - Mi)

4. Termin: 24. - 26.09.2012 (Mo - Mi)

5. Termin: 11. - 13.10.2012 (Do - Sa)

6. Termin: 07. - 09.11.2012 (Mi - Fr)

7. Termin: Januar 2013, 3 Tage NN

 

 

 

 

 


 

Umfang und Organisation

Die Weiterbildung wird berufsbegleitend in 5 Theorieblöcken zu je
4 Seminartagen durchgeführt.

Sie umfasst 160 Theoriestunden.

Abschlusszertifikat

Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung beinhaltet die Übernahme eines Praxisauftrags, der Teilbereiche der behandelten Inhalte impliziert.

In einem Abschlussgepräch wird dieser Praxisauftrag reflektiert und mit einem Zertifikat

„Fachkraft für Palliative Care“

bescheinigt.

Werden mehr als 10 % der Unterrichtsstunden versäumt, kann kein Zertifikat ausgestellt werden.
 

Lehrgangskosten

990,- Euro

Eine Förderung über Bildungsscheck ist unter Umständen möglich.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Bildungsscheck.
 

Zugangsvoraussetzungen:

abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten- oder Gesundheits- u. Krankenpflege

mindestens zweijährige Pflegetätigkeit

Bereitschaft und Offenheit, seine Person sowie die Berufstätigkeit kritisch zu durchdenken und ggf. weiterzuentwickeln

 

 

Anmeldeunterlagen:

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Kopie des Berufsabschlusszeugnisses

Nachweis über die zweijährige Pflegetätigkeit

Anmeldeformular

ggf. Förderunterlagen (z. B. Bildungsscheck, Prämiengutschein)

 

Anmeldung:

Ihre Anmeldung muss schriftlich erfolgen (das Formular können Sie HIER herunterladen). Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und die Rechnung.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

Kündigung / Rücktritt

Änderungen und Absagen durch die Bildungakademie:

Die Bildungsakademie verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Planung und Durchführung der Weiterbildung. Falls die Maßnahme wegen einer zu geringen Zahl an Anmeldungen nicht durchgeführt werden kann, erhalten Sie die Seminargebühr umgehend zurück.

Rücktritt durch Teilnehmer:

Bei Rücktritt nach verbindlicher Anmeldung wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro erhoben.
Bei einer Abmeldung ab 2 Monate vor Seminarbeginn werden 50 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Bei Absagen ab 2 Wochen vor Beginn oder Nichterscheinen ist die volle Gebühr zu entrichten.
Bis zum Seminarbeginn kann ein/e ErsatzteilnehmerIn benannt werden. Eine Abmeldung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Leitung

Ute Nennecker, Krankenschwester, Lehrerin Sek. II (Germanistik und Politikwissenschaften)
nennecker(at)bildungsakademie-mettmann.de
Tel. 0 21 04 / 14 18 16
 

Studium

Weiterbildung

Förderungsmöglichkeiten

Downloads

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Unsere Bildungseinrichtung ist nach der Norm DIN EN ISO 9001:2008 und nach §8 AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung) zertifiziert. Unsere Bildungsmaß-
nahmen sind nach §9 AZWV zertifiziert.
Um die Zertifizierung zu erhalten, muss die Einrichtung geeignet sein, die qualitätspolitischen Zielsetzungen, auf die ausdrücklich verwiesen wird, zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten.

DOWNLOAD: AZWV

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