Das Land NRW unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Weiter- bildung mit dem Bildungsscheck.
Wenn Sie folgende Kriterien erfüllen, können Sie einen Bildungs- scheck erhalten:
Wohnhaft in NRW ODER Arbeitsstelle in NRW
Berufstätig (z. B. Angestellte (kein öff. Dienst), geringf. Besch.)
ODER Hauptberuflich selbstständig seit weniger als 5 Jahren
Sie arbeiten in einem Unternehmen bis zu 250 Angestellten
Seit 2 Jahren wurde keine betr. veranlasste Weiterbildung besucht
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen und Qualifizie- rungen im kaufmännischen und technischen Bereich. Für diese Weiterbildungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der Kursgebühren (bis maximal 500,00 Euro). Die Fördermittel stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Die Beantwortung der meist gestellten Fragen (FAQ) als PDF-Doku- ment finden Sie hier.
Unsere Bildungseinrichtung ist nach der Norm DIN EN ISO 9001:2008 und nach §8 AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung) zertifiziert. Unsere Bildungsmaß- nahmen sind nach §9 AZWV zertifiziert. Um die Zertifizierung zu erhalten, muss die Einrichtung geeignet sein, die qualitätspolitischen Zielsetzungen, auf die ausdrücklich verwiesen wird, zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten.