Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Sie in der beruflichen Bildung.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich, wer:
eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf absolviert hat
die Berufsabschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
ODER seine/ihre besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachweisen kann
weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist
zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist
Nähere Informationen über die Begabtenförderung erhalten Sie bei der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB): info(at)begabtenfoerderung.de www.begabtenfoerderung.de
Studium
Weiterbildung
Förderungsmöglichkeiten
Downloads
Unsere Bildungseinrichtung ist nach der Norm DIN EN ISO 9001:2008 und nach §8 AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung) zertifiziert. Unsere Bildungsmaß- nahmen sind nach §9 AZWV zertifiziert. Um die Zertifizierung zu erhalten, muss die Einrichtung geeignet sein, die qualitätspolitischen Zielsetzungen, auf die ausdrücklich verwiesen wird, zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten.